Ganz egal, ob beim Sonntagsausflug, im Urlaub oder auf dem Weg zur Arbeit – das Fahrrad hat sich zu einem der beliebtesten Fortbewegungsmittel der Deutschen entwickelt und es löst immer öfter das Auto und die öffentlichen Verkehrsmittel ab. Damit der Radler sicher und sorgenfrei unterwegs sein kann, bietet sich die Ammerländer Fahrradversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Absicherung für eBikes/Pedelecs und hochwertige Fahrräder, die weit über den üblichen Schutz der Hausratversicherung hinausgeht.

Der besondere Service der Ammerländer Fahrradversicherung: ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz mit umfassenden Schutzbriefleistungen.

Die Produkte und Leistungen der Ammerländer Fahrradversicherung

Bei der Fahrradversicherung von Ammerländer handelt es sich um eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung für eBikes, Pedelecs und Fahrräder:

Umfassend im Tarif „Classic“ für Fahrräder, eBikes und hochwertige Bikes
Gehoben im Tarif „Exclusiv“ für teure Fahrräder und -Elektrofahrräder

Zusätzlich gibt es je nach Produkt bzw. Tarif noch den den umfassenden Schutz des Roland Schutzbriefes!

Versichert ist das Bike gegen:

  • Diebstahl
  • Feuchtigkeitsschäden an Motor, Steuerungsgeräten und Akku
  • Vandalismus
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Bis zu drei Jahren Verschleißschäden
  • Bagatellschäden
  • bis zu 6 Monaten im Ausland versichert
  • Fahrradzubehör und Gepäck bis zu 1.000 Euro
  • Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsch und Überschwemmung

Auf Wunsch können in den Tarif auch noch weitere Fahrräder des Haushaltes mit versichert werden.

Tarif Classic für eBikes & Pedelecs

Für ebikes und Pedelecs bis zu einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h – ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht
Einem Kaufpreis zwischen1. 499 und 7.500 Euro

  • Neuwert-Entschädigung
  • Übernahme der Reparaturkosten
  • Keine Selbstbeteiligung

Tarif Exclusiv für eBikes & Pedelecs

Für ebikes und Pedelecs bis zu einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h – ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht
Einem Kaufpreis zwischen 1.499 und 7.500 Euro

Ansonsten sind in diesem Tarif die gleichen Leistungen enthalten wie im Tarif „Classic“ wobei hier noch umfangreiche Schutzbriefleistungen der Roland mit enthalten sind.

Tarif Classic für hochwertige Fahrräder

„Normale“ Fahrräder mit einem Kaufpreis zwischen 999 und 5.000 Euro

  • inklusive umfassender Roland Schutzbriefleistungen
  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung

Versichert gegen:

  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Brand
  • Bis zu 3 Jahren beitragsfrei sind Verschleißschäden mitversichert
  • Reparaturkosten
  • Bagatellschaden
  • Auslandsschutz bis zu 6 Monaten
  • Fahrradzubehör und Gepäck bis zu 1.000 Euro

Bei der Ammerländer Fahrradversicherung wird ein unbegrenzter Versicherungsschutz geboten! Das bedeutet, es wird ein Versicherungsschutz ohne zeitliche Einschränkung gewährt. Selbst nach Ablauf der Versicherungszeit kann der Vertrag unbegrenzt weiter bestehen – sofern dieser nicht gekündigt wird.

Die Roland Schutzbriefleistungen:

Die Ammerländer Fahrradversicherung geht weit über den normalen Schutz gegen Diebstahl der Hausratversicherung hinaus. Zudem kooperiert die Ammerländer Versicherung mit ROLAND und kann so umfassende Schutzbriefleistungen bieten:

  • Hilfe im Alltag und auf Reisen – bspw. im Falle einer Panne oder eines Unfalls
  • 24/7 Hotline
  • Vor Ort Pannenhilfe
  • Abschleppdienst, sofern die Reparatur vor Ort nicht möglich ist
  • Weiter-/Rückfahrt mit Taxi oder Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Bergung
  • Leih/Mietfahrräder
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Im Notfall Übernachtung
  • Werkstattvermittlung

Rundum-Schutz – die versicherten Gefahren und Schäden

Von der Ammerländer Versicherung werden Entschädigungen in folgenden Fällen geleistet:

1. Diebstahl:

Bei Verlust des Rades durch Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl
Bei Fahrradteilen, die fest mit diesem verbunden sind (auch Akkus)
Bei Diebstahl aus einem abgestellten PKW, der verschlossen bzw. abgesperrt war
Bei Diebstahl von Fahrradträgern, die an dem PKW fest angebracht sind – sofern das Fahrrad darauf mit einem Schloss fest mit dem Träger verbunden war.

2. Vandalismus

Bei mutwilliger bzw. böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte

3. Beschädigungen

Versichert sind:

  • Unfall, Fall- oder Sturzschäden
  • Vandalismus
  • Blitzschlag, Explosion, Brand
  • Lawinen, Überschwemmung, Erdrutsch, Sturm & Hagel
  • Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
  • material Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist/Garantie des Herstellers von 24 Monaten
  • Feuchtigkeitsschäden an Motor, Akku und Steuerungsgeräten
  • Elektronikschäden bspw. Kurzschluss an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Materialverschleiß, sofern das Bike nicht älter als drei Jahre ist.

Nicht versichert sind:

  • Schäden, die nicht die Funktion des Rades beeinträchtigen
  • Verschleiß an Reifen und Bremsen
  • Rostschäden / Schäden durch Oxidation
  • Schäden, für die vertraglich ein Dritter einzustehen hat, als Hersteller, Verkäufer aus Reparaturauftrag oder anderen vertraglichen Verhältnissen
  • Schäden aufgrund von Manipulation des Antriebsystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparatur
  • Schäden die durch ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechenden Verwendung oder Reinigung (Pflege) entsprechend

Was erhält der Versicherungsnehmer im Schadensfall?

1. Die Entschädigung bei Diebstahl

Die Ammerländer Fahrradversicherung erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert) – jedoch maximal nur die vereinbarte Versicherungssumme. Diese errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der Zubehör-Teile, die mit dem Rad fest verbunden sind sowie der, die zur Funktion des Fahrrades dienen. Das verwendete Schloss muss bei der Bestimmung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt werden – wird allerdings beim Diebstahl des Rades ebenfalls entschädigt.

2. Bei Beschädigung/Vandalismus

Von der Ammerländer Fahrradversicherung werden die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile und Arbeitslohn) erstattet, um die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit des Rades wieder herzustellen. Maximal kommt die Ammerländer wie folgt für die Schäden auf:

100 % des Kaufpreises, bis zu dem Zeitpunkt wo das Rad bei Schadeneintritt 5 Jahre alt ist
50 % des Kaufpreises, bis zu dem Zeitpunkt wo das Rad bei Schadeneintritt 7 Jahre alt ist
25 % des Kaufpreises, bis zu dem Zeitpunkt, wo das Rad älter als 7 Jahre alt ist

Reparaturkosten, die voraussichtlich über 150 Euro liegen, ist der Ammerländer Fahrradversicherung vor der Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.

Welches Fahrradzubehör ist versichert und welches Gepäck?

Das mitgeführte Fahrradzubehör, sowie das Gepäck ist gegen Schäden durch Straftaten eines Dritten, einem Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder einem Transportmittel sowie gegen Feuer mitversichert.

Nachfolgend sind die Dinge aufgeführt, die auch dann mitversichert sind, wenn sie lose mit dem Fahrrad verbunden sind:

Anhänger Kartenhalter Schlafsack Kartenmaterial Beleuchtung Schleppstange Kilometerzähler Fahrradkompass Spiegel Kindersitz Steckschutzblech Fahrradkorb Kochgeschirr Fahrradschloss Tachometer Kleidung (bis zu 200 Euro) Trinkflasche Fahrradtasche Luftmatratze Werkzeug/Flickzeug Luftpumpe Fahrradwimpel Helm(bis zu 100 Euro) Reflektor Werkzeugtasche Hygieneartikel Zelt Sattelkissen Isomatte

Pro Versicherungsfall ist die Entschädigungsleistung auf 1.000 Euro begrenzt, wobei stets der Neuwert versichert ist. Bei Helmen ist die Entschädigungsleistung auf 100 Euro begrenzt und bei Kleidung auf 200 Euro pro Versicherungsfall.

Was ist zu beachten bei der Ammerländer Fahrradversicherung

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das Fahrrad mit einem entsprechenden Fahrradschloss stets an einem festen Gegenstand anzuschließen.
Ein Fahrradschloss, das zur Sicherung des versicherten Fahrrades dient, sollte einen Mindestkaufpreis von 49 Euro aufweisen (inkl. Mwst)
Sollte das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum stehen, dann ist es gegen Diebstahl mit seligen Schloss einfach zu sichern.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Tritt ein Schadensfall ein, das ist dieser unverzüglich der Ammerländer Fahrradversicherung zu melden. Dabei sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

Rechnung des versicherten Fahrrades inkl. der eventuell fest montierten Anbauteile (beides im Original)
Bei Diebstahl die Rechnung des verwendeten Fahrradschlosses
Bei Diebstahl handelt es sich um eine Straftat – daher muss dieser unverzüglich zur Anzeige gebracht werden – eine Kopie der Anzeige ist der Ammerländer Fahrradversicherung vorzulegen
Sollten Beschädigungen am Fahrrad gemeldet werden, dann ist die entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt einzureichen. Diese muss die Rahmennummer, die Marke und den Typ des Fahrrades enthalten.
Fotos des beschädigten Rades bzw. Teile – diese müsse müssen eingereicht werde und die beschädigten Teile müssen aufbewahrt werden

FAQs zur Ammerländer Fahrradversicherung

Kann ein Fahrrad bereits vor der Auslieferung versichert werden?

Nein, ein Versicherungsbeginn ist erst nach der Auslieferung des Fahrrades möglich.

Kann ein Bügelschloss mit separater Kette als Schloss genutzt werden?

Ja, und zwar dann wenn die Kombination bspw. aus Trelock Rahmenschloss mit Kette besteht und mehr als 50 Euro kostet.

Ein anderer Versicherer hat meine Fahrradversicherung gekündigt? Kann ich mich bei der Ammerländer versichern?

Leider nein.

Ich habe ein günstiges eBike für 1.499 Euro gekauft? Kann ich dieses versichern?

Leider nein.

Kann ich jedes Fahrrad über die Ammerländer Fahrradversicherung versichern?

Fahrräder, die älter als drei Jahre nach Kaufdatum sind, können nicht versichert werden.

Wie lange besteht die Fahrradversicherung?

Die Versicherung besteht ohne zeitliche Beschränkung. Erst nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit besteht der Vertrag weiter, sofern dieser nicht gekündigt wird.

Was erhalte ich im Falle eines Diebstahls als Entschädigung?

Es werden die kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte zum Neuwert von der Ammerländer Fahrradversicherung gezahlt. (Max. die vereinbarte Versicherungssumme).