Fahrrad Versicherung: Kurzvideo mit den wichtigesten Informationen

Mit dem Frühling beginnt für viele wieder die Fahrradsaison – doch ein Schaden am Fahrrad oder sogar der Diebstahl des Bikes, kann die Mobilität stark einschränken. Die Radler bleiben in solchen Fällen, ohne eine passende Fahradversicherung selbst auf den Kosten sitzen.

Fahrradversicherungsschuztz von KRIST

Schützen Sie Ihre Fahrrad mit einer Fahrradversicherung, denn die Zahl der Fahrraddiebstähle steigt.

Die Zahl der Fahrraddiebstähle steigt laut der GDV und allein wurden 2014 340.000 Diebstähle registriert. Das erklärt die immer weiter steigende Nachfrage nach einem speziellen Versicherungsschutz für Fahrräder und eBikes/Pedelecs – denn die Deutschen geben für ihren fahrbaren Untersatz immer mehr Geld aus.

Der Umsatz ist laut Statist am Fahrradmarkt 2016 von 2,4 Milliarden Euro auf 2,6 Milliarden gestiegen, während der Absatz im gleichen Zeitraum um 6,9 % gesunden ist, was unter anderen auf den Preisverfall bzw. den Trend zu grundsätzlich teureren Fahrrädern wie eBikes zurückzuführen ist. In der Hausrat ist ein Fahrrad nur gegen Diebstahl abgesichert und das zumeist nur mit 1 % der Versicherungssumme – somit wird

a) ein Fahrrad-Diebstahl im Innenhof des Gebäudekomplexes unter Umständen nicht mehr gezahlt
b) Das Fahrrad ist mit 1 % der Versicherungssumme und das heißt bspw. bei einer Versicherungssumme von 75.000 Euro erhält der versichert max. 750 Euro. Bei einem Bike von 1.000 Euro oder mehr ist das dann nicht ausreichend.

Doch auch darüber hinaus ist ein Extraschutz lohnenswert. So greift die Krist Fahrradversicherung nach Abschluss nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden, die durch Vandalismus oder einen Unfall entstehen.

Die Vorteile der Krist Fahrradversicherung

  • Kostenübernahme bei Diebstahl, Teilediebstahl, Stürzen und Unfallschäden
  • 24/7 Rundum-Schutz
  • Bei Vandalismus, Unfall oder Sturz Übernahme der Reparaturkosten bzw. Ersatz
  • Versicherungsschutz gilt auch für eBikes/Pedelecs
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Steuerungsgeräten und Motor
  • Elektronikschäden an Motor, Akku und Steuergeräten
  • Einfach und unkomplizierte Abwicklung mit freier Werkstatt

Was ist versichert?

Das Fahrrad, das im Versicherungsschein angegeben ist, sei es mit oder ohne Hilfsmotor ist durch die Krist Fahrradversicherung abgedeckt. Dazu gehören ebenso alle mit dem Fahrrad fest verbundenen Teile, die ausschließlich mit einem Werkzeug demontiert werden können und zur Funktion des Fahrrades gehören, wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger etc. sowie das Fahrradschloss.

Wo besteht der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz über die Krist Fahrradversicherung gilt in Deutschland sowie weltweit – jedoch nicht länger als bis zu 12 Wochen (Auslandsaufenthalt).

Der Versicherungsschutz: Was genau beinhaltet er?

1. Diebstahl

Die Krist Fahrradversicherung erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und gleichen Wertes (Neuwert) – doch maximal nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme – ganz unabhängig vom Alter des Bikes. Sollten Teile des Fahrrades, die fest mit ihm verbunden sind, gestohlen werden, dann werden diese ersetzt und die damit verbundenen Reparaturkosten – aber auch hier nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungsschutz besteht für:

  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl, Raub
  • Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug
  • Diebstahl von dem gesicherten Fahrradträger

2. Reparatur oder Ersatz

Erstattet werden von der Krist Fahrradversicherung die notwendigen Reparaturkosten. Allerdings sind dabei maximale Summen vorgesehen:

100 % des Kaufpreises bei einem Schaden des versicherten Bikes bis zum Alter von 3 Jahren
50 % des Kaufpreises bei einem Schaden des versicherten Bikes bis zum Alter von 6 Jahren
25 % des Kaufpreises bei einem Schaden des versicherten Bikes älter als 6 Jahre

Versicherungsschutz besteht für:

  • Sturz- und Fallschäden
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Brand / Explosion
  • eBikes: Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • eBikes: Elektronikschäden an Motor, Akku und Steuerungsgeräten

Nicht versichert in der Krist Fahrradversicherung sind:

  • Schäden welche die Funktion des Fahrrades nicht beeinträchtigen (bspw. Schäden an der Lackierung oder Schrammen)
  • Materialermüdung, Schäden durch Verschleiß, Alterung
  • Rostschäden
  • Schäden, die unter die Garantie/Gewährleistung des Herstellers/Verkäufers fallen
  • Schäden, die durch die Teilnahme an einer Sportveranstaltung oder einem Wettkampf entstehen – ganz egal ob im Amateur-, Privat- oder Profibereich
  • Schäden aufgrund von Manipulation des Antriebsystems oder durch nicht fachgerechte Ein- und Umbauten sowie unsachgemässer Reparaturen.

Die Selbstbeteiligung

Bei der Krist Fahrradversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung

Die notwendigen Sicherungen

Es ist wichtig, dass für die Sicherung des Fahrrades ein Schloss genutzt wird, dass einen Mindestkaufpreis von 49 Euro aufweist inkl. Mwst. Es dürfen auch alternativ Schlösser verwendet werden, die sich in der Liste „Fahrradversicherung Krist – zugelassen Fahrradschlösser“ befinden:

  • Abus UGRIP PLUS 501
  • Abus Granit X-Plus 540
  • Abus Fahrradschloss 470
  • Abus Faltschloss Bordo Granit X-Plus
  • AXA Kettenschloss Cherto Compact 95
  • AXA Linq und AXA Linq City
  • Fischer Bügelschloss Safe Vds Geprüft
  • Kryptonite Kryptolok Series 2
  • Kryptonite Bügelschloss Evolution 4

Wichtig! Die Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden!

Welche Fahrräder können nicht versichert werden?

Fahrräder die älter als 2 Jahre alt sind können in der Krist Fahrradversicherung nicht mehr versichert werden. Zudem werden auch die Fahrräder nicht in der Versicherung aufgenommen, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktionsweise des Bikes beeinträchtigen.

Pedelecs und eBikes, die unter die Versicherungsschein- und Führerschein-Pflicht fallen werden ebenfalls nicht versichert!

Was gilt es zu beachten bei der Krist Fahrradversicherung?

Wer eine Krist Fahrradversicherung abschließt, der ist verpflichtet, das versicherte Bike gegen Diebstahl mit einem entsprechenden Fahrradschloss an einen festen Gegenstand bspw. Laternenpfahl oder Zaun anzuschließen. Sollte das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller abgestellt werden, dann muss dieses dort zumindest durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl abgesichert werden.

Ab wann ist das Fahrrad versichert?

Mit dem Datum, das im Versicherungsschein dokumentiert ist, beginnt der Schutz der Krist Fahrradversicherung.

Der Versicherungsschutz gilt dann für ein oder drei Jahre – je nachdem wie dieser abgeschlossen wurde. Sollte der Versicherungsvertrag nicht gekündigt werden, dann verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres einen Monat.

Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich per Fax, Post oder E-Mail bei der Krist Fahrradversicherung eingereicht werden.

Ein Schaden tritt ein – was ist zu tun?

Als Erstes gilt es, den Schaden unverzüglich der Krist Fahrradversicherung zu melden. Dabei müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Original Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer und der vollständigen Käuferadresse
Sollte das Bike gestohlen worden sein, muss zusätzlich die Rechnung für das vorwendete Fahrradschloss im Original vorgelegt werden – auf verlangen auch die Schlüssel des Schlosses
Bei Raub/Diebstahl handelt es sich um eine strafbare Handlung – daher ist diese unverzüglich bei der Polizei zu melden – das Aktenzeichen ist der Versicherung mitzuteilen
Bei Reparaturen muss die entsprechende Rechnung der Fahrrad-Werkstatt vorgelegt werden. Die Rechnung muss alle Daten zum Fahrrad enthalten: Marke, Typ, Rahmennummer
Bei Beschädigung müssen Fotos der beschädigten Teile bzw. des Rades eingereicht werden – die beschädigten Teile müssen aufbewahrt werden.