Ratgeber
Versicherungspflicht beim E-Bike: Pedelec, S-Pedelec, E-Bike
Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und höchstens 250 Watt Dauerleistung sind rechtlich Fahrräder – es gibt keine Versicherungspflicht. S-Pedelecs (bis 45 km/h) und E-Bikes, die ohne Treten fahren, sind Kraftfahrzeuge und brauchen ein Versicherungskennzeichen mit Kfz-Haftpflicht.
Die drei Klassen
Pedelec 25: keine Versicherungs-, Kennzeichen- oder Führerscheinpflicht; Anfahr- und Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt. S-Pedelec: Kleinkraftrad, Versicherungskennzeichen (jährlich ab 1. März), Führerschein Klasse AM, Mindestalter 16, geeigneter Helm. E-Bike mit Gasgriff über 6 km/h: je nach Leistung Mofa oder Kleinkraftrad, ebenfalls mit Kennzeichen.
Freiwillig, aber oft sinnvoll
Unabhängig von der Pflicht schützt eine E-Bike-Versicherung das eigene Rad gegen Diebstahl und Schäden.
Den passenden Schutz für dein Rad finden
Häufige Fragen
Was kostet das Versicherungskennzeichen?
Für Fahrer ab 23 Jahren beginnen die Beiträge bei rund 40 Euro im Jahr, Jüngere zahlen mehr. Teilkasko kostet extra.
Quellen: radfahren.de: Rechte und Gesetze beim E-Bike
Redaktion fahrradversicherung.de · Stand 19. Oktober 2026 · Redaktionsrichtlinien