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Ratgeber

Versicherungspflicht beim E-Bike: Pedelec, S-Pedelec, E-Bike

Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und höchstens 250 Watt Dauerleistung sind rechtlich Fahrräder – es gibt keine Versicherungspflicht. S-Pedelecs (bis 45 km/h) und E-Bikes, die ohne Treten fahren, sind Kraftfahrzeuge und brauchen ein Versicherungskennzeichen mit Kfz-Haftpflicht.

Die drei Klassen

Pedelec 25: keine Versicherungs-, Kennzeichen- oder Führerscheinpflicht; Anfahr- und Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt. S-Pedelec: Kleinkraftrad, Versicherungskennzeichen (jährlich ab 1. März), Führerschein Klasse AM, Mindestalter 16, geeigneter Helm. E-Bike mit Gasgriff über 6 km/h: je nach Leistung Mofa oder Kleinkraftrad, ebenfalls mit Kennzeichen.

Freiwillig, aber oft sinnvoll

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Häufige Fragen

Was kostet das Versicherungskennzeichen?

Für Fahrer ab 23 Jahren beginnen die Beiträge bei rund 40 Euro im Jahr, Jüngere zahlen mehr. Teilkasko kostet extra.

Quellen: radfahren.de: Rechte und Gesetze beim E-Bike

Redaktion fahrradversicherung.de · Stand 19. Oktober 2026 · Redaktionsrichtlinien