Fahrrad gestohlen
Fahrrad gestohlen: Was zahlt die Versicherung?
Eine Fahrradversicherung ersetzt gestohlene Räder in den ersten Jahren meist zum Neuwert, danach zum Zeitwert – bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl unterwegs nur mit Fahrradklausel und dann meist nur bis zu einem festen Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme.
Neuwert und Zeitwert
Beim Neuwert bekommst du den Betrag, den ein gleichwertiges neues Rad heute kostet. Beim Zeitwert wird für Alter und Abnutzung abgezogen. Viele Tarife zahlen Neuwert in den ersten zwei bis fünf Jahren. Siehe Neuwertentschädigung und Zeitwert.
Wann es Abzüge gibt
Wenn eine Obliegenheit verletzt wurde – etwa das Rad nicht angeschlossen, die Anzeige zu spät oder ein zu billiges Schloss verwendet – darf der Versicherer kürzen oder ganz ablehnen. Bei grober Fahrlässigkeit verzichten manche Tarife auf Kürzungen; das steht in den Bedingungen.
Ersatzrad oder Geld
Manche Anbieter stellen ein Ersatzrad über Partnerhändler, andere zahlen Geld. Kläre das vor dem Neukauf mit dem Versicherer.
Den passenden Schutz für dein Rad finden
Häufige Fragen
Wird auch das Zubehör ersetzt?
Fest verbautes Zubehör ist meist mitversichert, lose Teile wie Taschen oder Navis nur, wenn der Tarif es ausdrücklich nennt.
Redaktion fahrradversicherung.de · Stand 19. Oktober 2026 · Redaktionsrichtlinien