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Fahrrad gestohlen

Fahrrad gestohlen: Zahlt die Hausratversicherung?

Ohne Zusatz zahlt die Hausratversicherung nur, wenn das Rad bei einem Einbruch aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Raum gestohlen wurde. Für den Diebstahl unterwegs brauchst du eine Fahrradklausel; sie ist meist auf einen Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Laut GDV enthält etwa die Hälfte der rund 27 Millionen Hausratverträge eine solche Klausel.

Nachtzeitklausel

In älteren Verträgen gilt oft: Zwischen 22 und 6 Uhr ist das Rad nur versichert, wenn es in einem verschlossenen Raum stand oder in Gebrauch war. Viele neue Tarife verzichten darauf. Siehe Nachtzeitklausel.

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Quellen: GDV: Fahrraddiebstahl 2025

Redaktion fahrradversicherung.de · Stand 19. Oktober 2026 · Redaktionsrichtlinien