Glossar
Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel schränkt den Diebstahlschutz nachts ein, typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr.
In dieser Zeit ist das Rad nur versichert, wenn es in einem verschlossenen Raum stand oder in Gebrauch war. Sie findet sich vor allem in älteren Hausrat-Fahrradklauseln; die meisten eigenständigen Fahrradversicherungen haben keine.
Beispiel
Dein Rad wird um 23 Uhr vor der Kneipe gestohlen, obwohl es angeschlossen war – mit Nachtzeitklausel zahlt die Versicherung nicht.
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