Soforthilfe
Fahrrad gestohlen – was tun? Die 7 Schritte für Polizei und Versicherung
Erstatte sofort Anzeige bei der Polizei – online oder auf der Wache – und melde den Diebstahl unverzüglich deinem Versicherer. Halte Kaufbeleg, Rahmennummer, Schlossrechnung und Schlüssel bereit. Viele Versicherer verlangen außerdem, dass das Rad in die polizeiliche Stehlgutliste eingetragen wird.
- Ruhe bewahren und kurz suchenWurde das Rad vielleicht abgeschleppt, umgestellt oder von Mitbewohnern ausgeliehen? Frag kurz beim Ordnungsamt oder Hausmeister nach.
- Anzeige bei der Polizei erstattenAm besten noch am selben Tag. In den meisten Bundesländern geht das über die Online-Wache. Gib Marke, Modell, Farbe, Rahmennummer und Besonderheiten an. Mehr unter Anzeige bei der Polizei.
- Aktenzeichen notierenDie Polizei schickt dir eine Bestätigung mit Aktenzeichen bzw. Vorgangsnummer. Die braucht der Versicherer.
- Versicherer informierenMelde den Diebstahl unverzüglich – meist online oder per Telefon. Die Frist steht in deinen Bedingungen; warte nicht ab.
- Unterlagen zusammenstellenKaufbeleg, Rahmennummer (Fahrradpass), ggf. Akku-Seriennummer, Rechnung des Schlosses und beide Schlüssel – manche Versicherer verlangen die Schlüssel als Beleg, dass abgeschlossen war.
- Stehlgutliste und NachweiseBitte die Polizei, das Rad in die Fahndung aufzunehmen. Bewahre Fotos und Codierungs-Nachweise auf.
- Ersatz abwarten – erst dann neu kaufenViele Versicherer warten einige Wochen, ob das Rad wieder auftaucht, und regulieren dann. Kläre vor dem Neukauf, ob ein Ersatzrad über den Versicherer oder als Geldleistung kommt.
Häufige Fälle nach einem Diebstahl
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, den Diebstahl zu melden?
Die Anzeige bei der Polizei sollte sofort erfolgen. Dem Versicherer musst du den Schaden „unverzüglich“ melden – also ohne schuldhaftes Zögern. Konkrete Fristen stehen in den Bedingungen.
Was, wenn ich die Rahmennummer nicht kenne?
Sie steht oft auf der Kaufrechnung, im Fahrradpass oder in der Händler-App. Frag beim Händler nach – viele speichern sie.
Zahlt die Versicherung, wenn das Rad nicht abgeschlossen war?
In der Regel nicht. Fast alle Tarife setzen voraus, dass das Rad mit einem Schloss gesichert war.
Quellen: GDV: Fahrraddiebstahl 2025 · ZDF: Fahrraddiebstähle 2024
Redaktion fahrradversicherung.de · Stand 19. Oktober 2026 · Redaktionsrichtlinien