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Soforthilfe

Fahrrad gestohlen – was tun? Die 7 Schritte für Polizei und Versicherung

Erstatte sofort Anzeige bei der Polizei – online oder auf der Wache – und melde den Diebstahl unverzüglich deinem Versicherer. Halte Kaufbeleg, Rahmennummer, Schlossrechnung und Schlüssel bereit. Viele Versicherer verlangen außerdem, dass das Rad in die polizeiliche Stehlgutliste eingetragen wird.

  1. Ruhe bewahren und kurz suchenWurde das Rad vielleicht abgeschleppt, umgestellt oder von Mitbewohnern ausgeliehen? Frag kurz beim Ordnungsamt oder Hausmeister nach.
  2. Anzeige bei der Polizei erstattenAm besten noch am selben Tag. In den meisten Bundesländern geht das über die Online-Wache. Gib Marke, Modell, Farbe, Rahmennummer und Besonderheiten an. Mehr unter Anzeige bei der Polizei.
  3. Aktenzeichen notierenDie Polizei schickt dir eine Bestätigung mit Aktenzeichen bzw. Vorgangsnummer. Die braucht der Versicherer.
  4. Versicherer informierenMelde den Diebstahl unverzüglich – meist online oder per Telefon. Die Frist steht in deinen Bedingungen; warte nicht ab.
  5. Unterlagen zusammenstellenKaufbeleg, Rahmennummer (Fahrradpass), ggf. Akku-Seriennummer, Rechnung des Schlosses und beide Schlüssel – manche Versicherer verlangen die Schlüssel als Beleg, dass abgeschlossen war.
  6. Stehlgutliste und NachweiseBitte die Polizei, das Rad in die Fahndung aufzunehmen. Bewahre Fotos und Codierungs-Nachweise auf.
  7. Ersatz abwarten – erst dann neu kaufenViele Versicherer warten einige Wochen, ob das Rad wieder auftaucht, und regulieren dann. Kläre vor dem Neukauf, ob ein Ersatzrad über den Versicherer oder als Geldleistung kommt.

Häufige Fälle nach einem Diebstahl

Welche Versicherung zahlt?

Mit einer Fahrradversicherung ist der Diebstahl in der Regel versichert, auch wenn das Rad draußen angeschlossen war. Die Hausratversicherung zahlt ohne Fahrradklausel nur bei Einbruchdiebstahl aus Wohnung oder abgeschlossenem Keller; mit Fahrradklausel auch beim Diebstahl unterwegs, meist bis zu einer festen Summe. Details: Was zahlt die Versicherung?

Zahlen zum Fahrraddiebstahl

Die Polizei registrierte 2025 rund 214.300 Fahrraddiebstähle. 2024 wurde nur knapp jeder zehnte Fall aufgeklärt. Die Versicherer ersetzten 2025 rund 115.000 gestohlene Räder und zahlten dafür rund 150 Millionen Euro, im Schnitt 1.270 Euro je Rad (GDV).

Vorbeugen: so wird es nicht wieder passieren

Rad an einen festen Gegenstand anschließen, ein hochwertiges Bügel- oder Faltschloss nutzen, Akku und abnehmbare Teile mitnehmen, Rahmennummer notieren und das Rad codieren lassen. Welche Schlösser die Versicherer verlangen, zeigt der Schloss-Check.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, den Diebstahl zu melden?

Die Anzeige bei der Polizei sollte sofort erfolgen. Dem Versicherer musst du den Schaden „unverzüglich“ melden – also ohne schuldhaftes Zögern. Konkrete Fristen stehen in den Bedingungen.

Was, wenn ich die Rahmennummer nicht kenne?

Sie steht oft auf der Kaufrechnung, im Fahrradpass oder in der Händler-App. Frag beim Händler nach – viele speichern sie.

Zahlt die Versicherung, wenn das Rad nicht abgeschlossen war?

In der Regel nicht. Fast alle Tarife setzen voraus, dass das Rad mit einem Schloss gesichert war.

Quellen: GDV: Fahrraddiebstahl 2025 · ZDF: Fahrraddiebstähle 2024

Redaktion fahrradversicherung.de · Stand 19. Oktober 2026 · Redaktionsrichtlinien