Glossar: Begriffe der Fahrradversicherung
Von Abhandenkommen bis Zeitwert: 64 Begriffe aus Versicherungsbedingungen, kurz und verständlich erklärt – jeweils mit Beispiel und Bezug zur Fahrradversicherung.
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A
- Abhandenkommen
- Abhandenkommen bedeutet, dass das Rad ohne Diebstahl verloren geht, etwa weil du vergessen hast, wo du es abgestellt hast.
- Akku-Verschleiß
- Akku-Verschleiß ist der natürliche Kapazitätsverlust eines E-Bike-Akkus durch Alterung und Ladezyklen.
- Akkuschaden
- Ein Akkuschaden ist jede Beschädigung des E-Bike-Akkus, etwa durch Sturz, Feuchtigkeit, Kurzschluss oder Überspannung.
- Anschlusspflicht
- Die Anschlusspflicht verlangt, dass das Rad nicht nur abgeschlossen, sondern an einem festen Gegenstand angeschlossen wird.
- Antragsfragen
- Antragsfragen sind die Fragen, die du beim Abschluss wahrheitsgemäß beantworten musst – etwa Kaufpreis, Kaufdatum und Radart.
- Ausschluss
- Ein Ausschluss ist ein Schaden, den der Tarif ausdrücklich nicht versichert.
B
- Beitrag
- Der Beitrag (die Prämie) ist der Preis, den du für den Versicherungsschutz zahlst.
- Beitragsanpassung
- Eine Beitragsanpassung ist eine Änderung des Beitrags während der Vertragslaufzeit.
- Beratungsverzicht
- Mit einem Beratungsverzicht erklärst du, dass du vor dem Abschluss keine Beratung durch den Vermittler möchtest.
C
- Carbonrahmen
- Carbon ist ein leichter Faserverbundwerkstoff, der bei Rennrädern und Mountainbikes häufig für Rahmen und Laufräder verwendet wird.
D
- Diebstahl
- Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden Sache in der Absicht, sie sich anzueignen.
- Dienstrad-Leasing
- Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Rad für dich; die Raten werden meist über eine Gehaltsumwandlung bezahlt.
E
- E-Bike
- Umgangssprachlich jedes Fahrrad mit Elektromotor; technisch ein Rad, das auch ohne Treten fährt.
- Einbruchdiebstahl
- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen verschlossenen Raum einbricht und von dort etwas stiehlt.
- Einfacher Diebstahl
- Ein einfacher Diebstahl ist ein Diebstahl ohne Einbruch, etwa wenn das angeschlossene Rad vor dem Supermarkt gestohlen wird.
- Elektronikschaden
- Elektronikschäden sind Defekte an Motor, Akku, Display oder Steuerung durch Kurzschluss, Überspannung oder Induktion.
- Erstinformation
- Die Erstinformation ist ein Pflichtdokument, das ein Versicherungsvermittler vor dem ersten Geschäftskontakt bereitstellen muss.
F
- Fahrrad-Vollkasko
- Die Fahrrad-Vollkasko versichert Diebstahl und Beschädigungen am eigenen Rad.
- Fahrradcodierung
- Bei der Codierung wird ein Code mit Hinweis auf den Eigentümer dauerhaft in den Rahmen graviert oder als Aufkleber angebracht.
- Fahrradklausel
- Die Fahrradklausel ist ein Zusatzbaustein der Hausratversicherung, der auch den einfachen Diebstahl des Rads unterwegs versichert.
- Fahrradpass
- Ein Fahrradpass ist ein Dokument mit allen Merkmalen deines Rads: Marke, Modell, Farbe, Rahmennummer und Besonderheiten.
- Fahrradversicherung
- Eine Fahrradversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung für ein bestimmtes Fahrrad oder E-Bike.
G
- Garantie und Gewährleistung
- Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel; die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers.
- Gebrauchtrad
- Als Gebrauchtrad gilt ein Rad, das nicht neu beim Händler gekauft wurde oder älter als die im Tarif genannte Frist ist.
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich legt fest, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht lässt.
H
- Hausratversicherung
- Die Hausratversicherung versichert die bewegliche Einrichtung einer Wohnung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.
K
- Kaufpreis
- Der Kaufpreis ist der Betrag laut Rechnung, den du für das Rad bezahlt hast.
- Kündigungsfrist
- Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, den du vor dem Vertragsende kündigen musst.
L
- Lastenrad
- Ein Lastenrad (Cargobike) ist ein Fahrrad mit Ladefläche oder Box für Einkäufe oder Kinder, oft mit E-Motor.
M
- Mindestlaufzeit
- Die Mindestlaufzeit ist die Zeit, die ein Vertrag mindestens besteht, bevor du ordentlich kündigen kannst.
N
- Nachtzeitklausel
- Die Nachtzeitklausel schränkt den Diebstahlschutz nachts ein, typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr.
- Neuwertentschädigung
- Bei der Neuwertentschädigung zahlt der Versicherer den Preis eines gleichwertigen neuen Rads – ohne Abzug für Alter und Abnutzung.
O
- Obliegenheit
- Obliegenheiten sind Pflichten, die du als Versicherter einhalten musst, damit der Versicherer zahlt.
P
- Pannenhilfe
- Pannenhilfe ist ein Service, der dich bei einer Panne unterwegs unterstützt – mit Reparatur vor Ort oder Abtransport.
- Pedelec
- Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor, der nur beim Treten unterstützt – bis 25 km/h und mit höchstens 250 Watt Dauerleistung.
- Privathaftpflicht
- Die private Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die du anderen zufügst.
R
- Rahmennummer
- Die Rahmennummer ist eine eindeutige, eingeprägte Nummer am Fahrradrahmen.
- Raub
- Raub ist ein Diebstahl unter Gewalt oder Drohung mit Gewalt.
- Risikoträger
- Der Risikoträger ist das Versicherungsunternehmen, das den Schaden tatsächlich bezahlt.
S
- S-Pedelec
- Ein S-Pedelec unterstützt beim Treten bis 45 km/h und gilt als Kleinkraftrad.
- Schlossklausel
- Die Schlossklausel legt fest, wie das Rad gesichert sein muss, damit der Diebstahlschutz greift.
- Schutzbrief
- Ein Schutzbrief ist ein Leistungspaket für Pannen und Unfälle unterwegs, etwa Pannenhilfe, Abschleppen oder Rücktransport.
- Selbstbeteiligung
- Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den du selbst trägst.
- Sonderkündigungsrecht
- Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung außerhalb der normalen Frist.
- Stehlgutliste
- Die Stehlgutliste ist die Liste, in der die Polizei gestohlene Gegenstände zur Fahndung erfasst.
- Sturzschaden
- Ein Sturzschaden entsteht, wenn das Rad umfällt oder du mit ihm stürzt.
T
- Teilediebstahl
- Teilediebstahl ist der Diebstahl einzelner Teile wie Sattel, Laufrad oder Akku, während das Rad selbst stehen bleibt.
U
- Unfallschaden
- Ein Unfallschaden entsteht durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, etwa einen Zusammenstoß.
- Unterversicherung
- Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert des Rads.
V
- Vandalismus
- Vandalismus ist die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte.
- Verschleiß
- Verschleiß ist die Abnutzung von Teilen durch normalen Gebrauch, etwa an Kette, Kassette, Bremsbelägen oder Reifen.
- Versicherungskennzeichen
- Das Versicherungskennzeichen weist nach, dass für ein Kleinkraftrad wie S-Pedelec oder Mofa eine Kfz-Haftpflicht besteht.
- Versicherungsmakler
- Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen im Auftrag des Kunden und vergleicht Angebote mehrerer Versicherer.
- Versicherungsombudsmann
- Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige, für Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle bei Streit mit Versicherern.
- Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt.
- Versicherungsteuer
- Die Versicherungsteuer ist eine Steuer auf Versicherungsbeiträge, die in Deutschland für Sachversicherungen 19 % beträgt.
- Vorsatz
- Vorsätzlich handelt, wer einen Schaden absichtlich herbeiführt.
W
- Wartezeit
- Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Schäden noch kein Schutz besteht.
- Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht erlaubt dir, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein gleichwertiges Rad zum Schadenzeitpunkt kostet.
Z
- Zahlweise
- Die Zahlweise legt fest, wie oft du den Beitrag zahlst: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
- Zeitwert
- Der Zeitwert ist der Wert des Rads zum Schadenzeitpunkt, also der Neupreis abzüglich Alter und Abnutzung.
- Zubehör
- Zubehör sind Teile, die nicht zur Grundausstattung gehören, etwa Gepäckträgertaschen, Kindersitz oder Fahrradcomputer.