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Glossar: Begriffe der Fahrradversicherung

Von Abhandenkommen bis Zeitwert: 64 Begriffe aus Versicherungsbedingungen, kurz und verständlich erklärt – jeweils mit Beispiel und Bezug zur Fahrradversicherung.

A B C D E F G H K L M N O P R S T U V W Z

A

Abhandenkommen
Abhandenkommen bedeutet, dass das Rad ohne Diebstahl verloren geht, etwa weil du vergessen hast, wo du es abgestellt hast.
Akku-Verschleiß
Akku-Verschleiß ist der natürliche Kapazitätsverlust eines E-Bike-Akkus durch Alterung und Ladezyklen.
Akkuschaden
Ein Akkuschaden ist jede Beschädigung des E-Bike-Akkus, etwa durch Sturz, Feuchtigkeit, Kurzschluss oder Überspannung.
Anschlusspflicht
Die Anschlusspflicht verlangt, dass das Rad nicht nur abgeschlossen, sondern an einem festen Gegenstand angeschlossen wird.
Antragsfragen
Antragsfragen sind die Fragen, die du beim Abschluss wahrheitsgemäß beantworten musst – etwa Kaufpreis, Kaufdatum und Radart.
Ausschluss
Ein Ausschluss ist ein Schaden, den der Tarif ausdrücklich nicht versichert.

B

Beitrag
Der Beitrag (die Prämie) ist der Preis, den du für den Versicherungsschutz zahlst.
Beitragsanpassung
Eine Beitragsanpassung ist eine Änderung des Beitrags während der Vertragslaufzeit.
Beratungsverzicht
Mit einem Beratungsverzicht erklärst du, dass du vor dem Abschluss keine Beratung durch den Vermittler möchtest.

C

Carbonrahmen
Carbon ist ein leichter Faserverbundwerkstoff, der bei Rennrädern und Mountainbikes häufig für Rahmen und Laufräder verwendet wird.

D

Diebstahl
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden Sache in der Absicht, sie sich anzueignen.
Dienstrad-Leasing
Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Rad für dich; die Raten werden meist über eine Gehaltsumwandlung bezahlt.

E

E-Bike
Umgangssprachlich jedes Fahrrad mit Elektromotor; technisch ein Rad, das auch ohne Treten fährt.
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen verschlossenen Raum einbricht und von dort etwas stiehlt.
Einfacher Diebstahl
Ein einfacher Diebstahl ist ein Diebstahl ohne Einbruch, etwa wenn das angeschlossene Rad vor dem Supermarkt gestohlen wird.
Elektronikschaden
Elektronikschäden sind Defekte an Motor, Akku, Display oder Steuerung durch Kurzschluss, Überspannung oder Induktion.
Erstinformation
Die Erstinformation ist ein Pflichtdokument, das ein Versicherungsvermittler vor dem ersten Geschäftskontakt bereitstellen muss.

F

Fahrrad-Vollkasko
Die Fahrrad-Vollkasko versichert Diebstahl und Beschädigungen am eigenen Rad.
Fahrradcodierung
Bei der Codierung wird ein Code mit Hinweis auf den Eigentümer dauerhaft in den Rahmen graviert oder als Aufkleber angebracht.
Fahrradklausel
Die Fahrradklausel ist ein Zusatzbaustein der Hausratversicherung, der auch den einfachen Diebstahl des Rads unterwegs versichert.
Fahrradpass
Ein Fahrradpass ist ein Dokument mit allen Merkmalen deines Rads: Marke, Modell, Farbe, Rahmennummer und Besonderheiten.
Fahrradversicherung
Eine Fahrradversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung für ein bestimmtes Fahrrad oder E-Bike.

G

Garantie und Gewährleistung
Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel; die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers.
Gebrauchtrad
Als Gebrauchtrad gilt ein Rad, das nicht neu beim Händler gekauft wurde oder älter als die im Tarif genannte Frist ist.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich legt fest, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt.
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht lässt.

H

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert die bewegliche Einrichtung einer Wohnung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.

K

Kaufpreis
Der Kaufpreis ist der Betrag laut Rechnung, den du für das Rad bezahlt hast.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, den du vor dem Vertragsende kündigen musst.

L

Lastenrad
Ein Lastenrad (Cargobike) ist ein Fahrrad mit Ladefläche oder Box für Einkäufe oder Kinder, oft mit E-Motor.

M

Mindestlaufzeit
Die Mindestlaufzeit ist die Zeit, die ein Vertrag mindestens besteht, bevor du ordentlich kündigen kannst.

N

Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel schränkt den Diebstahlschutz nachts ein, typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr.
Neuwertentschädigung
Bei der Neuwertentschädigung zahlt der Versicherer den Preis eines gleichwertigen neuen Rads – ohne Abzug für Alter und Abnutzung.

O

Obliegenheit
Obliegenheiten sind Pflichten, die du als Versicherter einhalten musst, damit der Versicherer zahlt.

P

Pannenhilfe
Pannenhilfe ist ein Service, der dich bei einer Panne unterwegs unterstützt – mit Reparatur vor Ort oder Abtransport.
Pedelec
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor, der nur beim Treten unterstützt – bis 25 km/h und mit höchstens 250 Watt Dauerleistung.
Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die du anderen zufügst.

R

Rahmennummer
Die Rahmennummer ist eine eindeutige, eingeprägte Nummer am Fahrradrahmen.
Raub
Raub ist ein Diebstahl unter Gewalt oder Drohung mit Gewalt.
Risikoträger
Der Risikoträger ist das Versicherungsunternehmen, das den Schaden tatsächlich bezahlt.

S

S-Pedelec
Ein S-Pedelec unterstützt beim Treten bis 45 km/h und gilt als Kleinkraftrad.
Schlossklausel
Die Schlossklausel legt fest, wie das Rad gesichert sein muss, damit der Diebstahlschutz greift.
Schutzbrief
Ein Schutzbrief ist ein Leistungspaket für Pannen und Unfälle unterwegs, etwa Pannenhilfe, Abschleppen oder Rücktransport.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den du selbst trägst.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung außerhalb der normalen Frist.
Stehlgutliste
Die Stehlgutliste ist die Liste, in der die Polizei gestohlene Gegenstände zur Fahndung erfasst.
Sturzschaden
Ein Sturzschaden entsteht, wenn das Rad umfällt oder du mit ihm stürzt.

T

Teilediebstahl
Teilediebstahl ist der Diebstahl einzelner Teile wie Sattel, Laufrad oder Akku, während das Rad selbst stehen bleibt.

U

Unfallschaden
Ein Unfallschaden entsteht durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, etwa einen Zusammenstoß.
Unterversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert des Rads.

V

Vandalismus
Vandalismus ist die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte.
Verschleiß
Verschleiß ist die Abnutzung von Teilen durch normalen Gebrauch, etwa an Kette, Kassette, Bremsbelägen oder Reifen.
Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen weist nach, dass für ein Kleinkraftrad wie S-Pedelec oder Mofa eine Kfz-Haftpflicht besteht.
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen im Auftrag des Kunden und vergleicht Angebote mehrerer Versicherer.
Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige, für Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle bei Streit mit Versicherern.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt.
Versicherungsteuer
Die Versicherungsteuer ist eine Steuer auf Versicherungsbeiträge, die in Deutschland für Sachversicherungen 19 % beträgt.
Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer einen Schaden absichtlich herbeiführt.

W

Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Schäden noch kein Schutz besteht.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlaubt dir, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein gleichwertiges Rad zum Schadenzeitpunkt kostet.

Z

Zahlweise
Die Zahlweise legt fest, wie oft du den Beitrag zahlst: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Zeitwert
Der Zeitwert ist der Wert des Rads zum Schadenzeitpunkt, also der Neupreis abzüglich Alter und Abnutzung.
Zubehör
Zubehör sind Teile, die nicht zur Grundausstattung gehören, etwa Gepäckträgertaschen, Kindersitz oder Fahrradcomputer.