Glossar
Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer einen Schaden absichtlich herbeiführt.
Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert (§ 81 VVG).
Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.
Glossar
Vorsätzlich handelt, wer einen Schaden absichtlich herbeiführt.
Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.