Glossar
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht lässt.
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen (§ 81 VVG). Gute Tarife verzichten darauf ganz oder bis zu einer Grenze.
Beispiel
Du lässt den Schlüssel im Schloss stecken und das Rad wird gestohlen.
Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.