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Glossar

Gebrauchtrad

Als Gebrauchtrad gilt ein Rad, das nicht neu beim Händler gekauft wurde oder älter als die im Tarif genannte Frist ist.

Für Gebrauchträder verlangen Versicherer einen Wertnachweis und oft Wartezeiten, vor allem beim Verschleiß.

Welche Tarife das gut regeln, zeigt der Vergleich.

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