Glossar
Beratungsverzicht
Mit einem Beratungsverzicht erklärst du, dass du vor dem Abschluss keine Beratung durch den Vermittler möchtest.
Der Verzicht muss schriftlich bzw. in Textform erfolgen. Er kann sich nachteilig auswirken, wenn du später Schadensersatz wegen falscher Beratung verlangen willst (§ 61 und § 63 VVG).
Welche Tarife das gut regeln, zeigt der Vergleich.