Glossar
Erstinformation
Die Erstinformation ist ein Pflichtdokument, das ein Versicherungsvermittler vor dem ersten Geschäftskontakt bereitstellen muss.
Sie nennt Name, Anschrift, Status (Makler oder Vertreter), Registernummer, Beteiligungen und Schlichtungsstellen (§ 15 VersVermV).
Welche Tarife das gut regeln, zeigt der Vergleich.