Glossar
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen im Auftrag des Kunden und vergleicht Angebote mehrerer Versicherer.
Er braucht eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister eingetragen. Seine Vergütung (Courtage) zahlt in der Regel der Versicherer.
Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.