Zum Inhalt springen

Glossar

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen im Auftrag des Kunden und vergleicht Angebote mehrerer Versicherer.

Er braucht eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und ist im Vermittlerregister eingetragen. Seine Vergütung (Courtage) zahlt in der Regel der Versicherer.

Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.

Zum Vergleich