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Glossar

Teilediebstahl

Teilediebstahl ist der Diebstahl einzelner Teile wie Sattel, Laufrad oder Akku, während das Rad selbst stehen bleibt.

Ob fest verbaute Teile mitversichert sind, regelt der Tarif. Lose Teile wie Lampen oder Taschen sind oft ausgeschlossen.

Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.

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