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Glossar

Anschlusspflicht

Die Anschlusspflicht verlangt, dass das Rad nicht nur abgeschlossen, sondern an einem festen Gegenstand angeschlossen wird.

Feste Gegenstände sind etwa Fahrradständer, Laternen oder Geländer. Ist das Rad nur „in sich“ abgeschlossen, zahlen manche Tarife nicht oder nur gekürzt.

Beispiel

Ein Rahmenschloss allein reicht dann nicht; zusätzlich braucht es eine Kette oder ein Bügelschloss am Ständer.

Bedingungen nebeneinander sehen: im Vergleich.

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