Glossar
Fahrradklausel
Die Fahrradklausel ist ein Zusatzbaustein der Hausratversicherung, der auch den einfachen Diebstahl des Rads unterwegs versichert.
Die Entschädigung ist meist auf einen Prozentsatz der Hausrat-Versicherungssumme oder einen festen Betrag begrenzt. Ältere Klauseln enthalten oft eine Nachtzeitklausel. Laut GDV hat etwa die Hälfte der Hausratverträge eine Fahrradklausel.
Welche Tarife das gut regeln, zeigt der Vergleich.