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Glossar

Fahrradklausel

Die Fahrradklausel ist ein Zusatzbaustein der Hausratversicherung, der auch den einfachen Diebstahl des Rads unterwegs versichert.

Die Entschädigung ist meist auf einen Prozentsatz der Hausrat-Versicherungssumme oder einen festen Betrag begrenzt. Ältere Klauseln enthalten oft eine Nachtzeitklausel. Laut GDV hat etwa die Hälfte der Hausratverträge eine Fahrradklausel.

Welche Tarife das gut regeln, zeigt der Vergleich.

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